Vergewaltigung soll zukünftig erst nach 20 statt nach 5 Jahren verjähren, das fordert die Bundesjustizministerin. Keine Einigung gab es bei der Frage, ob der Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ im Gesetz verankert werden soll.
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Verfügbar bis 11.06.2028 16:44