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Ein Leben hinter Gittern

[BR] Abendschau - Der Süden

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Wer zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt wird, kann nach 15 Jahren vorzeitig entlassen zu werden. Bei Mord spätestens nach 25 Jahren. Doch in Rheinland-Pfalz schon über 50 Jahre. Eine Münchner Anwältin ...

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