Wer zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt wird, kann nach 15 Jahren vorzeitig entlassen zu werden. Bei Mord spätestens nach 25 Jahren. Doch in Rheinland-Pfalz schon über 50 Jahre. Eine Münchner Anwältin kämpf...
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Verfügbar bis 27.06.2024 15:44