Verwirrend: 3G am Arbeitsplatz und 2G für Kunden
[SR] aktueller bericht
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Für körpernahe Dienstleistungen gilt die 2G-Regel. Für die Mitarbeiter solcher Dienstleistungen reicht weiterhin der Nachweis, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Bei Friseuren und in Cafés sorgen die neuen Re...