Suchergebnis

Verwirrend: 3G am Arbeitsplatz und 2G für Kunden

[SR] aktueller bericht

Inhalt in der Mediathek aufrufen >

Für körpernahe Dienstleistungen gilt die 2G-Regel. Für die Mitarbeiter solcher Dienstleistungen reicht weiterhin der Nachweis, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Bei Friseuren und in Cafés sorgen die neuen Re...

Kommentare, Bewertungen und Links aufrufen >