SR Verwirrend: 3G am Arbeitsplatz und 2G für Kunden

aktueller bericht 23.11.2021 19:20

Für körpernahe Dienstleistungen gilt die 2G-Regel. Für die Mitarbeiter solcher Dienstleistungen reicht weiterhin der Nachweis, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Bei Friseuren und in Cafés sorgen die neuen Regelu...

126 Aufrufe 0 Bewertungen 2 min Verfügbar bis 23.11.2022 19:20


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