Deutscher Bundestag: Betrachtungszeitraum orstübliche Vergleichsmiete
[Das Erste] phoenix vor ort
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Das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zielt darauf, den Anstieg der Mieten zu dämpfen. Konkret soll der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängert werden.