Dresdner Gericht stuft Petrys Meineid als Fahrlässigkeit ein
[MDR] MDR aktuell 21:45 Uhr
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Frauke Petry hat im Jahr 2015 vor dem Wahlprüfungsausschuss unter Eid falsch ausgesagt. Angeklagt war sie wegen vorsätzlichen Meineids. Doch die Dresdner Richter verurteilten sie nur wegen fahrlässiger Falschaussage.