MDR Dresdner Gericht stuft Petrys Meineid als Fahrlässigkeit ein

MDR aktuell 21:45 Uhr 02.04.2019 21:45

Frauke Petry hat im Jahr 2015 vor dem Wahlprüfungsausschuss unter Eid falsch ausgesagt. Angeklagt war sie wegen vorsätzlichen Meineids. Doch die Dresdner Richter verurteilten sie nur wegen fahrlässiger Falschaussage.

51 Aufrufe 0 Bewertungen 1 min Verfügbar bis 09.04.2019 22:38


Meinungen
Bitte melde dich an, um deine Meinung veröffentlichen zu können.