Phoenix BGH: Schufa-Speicherfristen grundsätzlich rechtens

phoenix vor ort 19.12.2025 11:38

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe billigt Speicherfristen der Schufa für zu spät gezahlte Rechnungen grundsätzlich. In Härtefällen müssen Einträge jedoch früher gelöscht werden.

34 Aufrufe 0 Bewertungen 9 min Verfügbar bis 19.12.2027 23:59


Meinungen
Bitte melde dich an, um deine Meinung veröffentlichen zu können.
    Weitere Folgen
    Mehr

    Zehn Milliarden Euro für Bevölkerungsschutz
    Zehn Milliarden Euro für Bevölkerungsschutz
    Expertengremium "Digitalisierung Sozialstaatreform" startet
    Pakt für Bevölkerungsschutz
    Reform Fahrschulausbildung: Übersicht und Einordnung