Dass ein Häftling nicht vom Freigang zurückkehrt, ist nichts Ungewöhnliches. Wenn mit ihm aber auch sein JVA-Beamter verschwindet, ist das ein Fall für die Vermisstenstelle.
204 Aufrufe1 Bewertungen43 minVerfügbar bis 10.05.2027 23:59
Bitte melde dich an, um deine Meinung veröffentlichen zu können.