BGH-Urteil: Untervermietung mit Gewinn verboten
[Phoenix] phoenix vor ort
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BGH-Urteil: Mieter dürfen ihre Wohnung grundsätzlich nicht teurer weitervermieten. Vermieter können das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter mit Gewinn untervermietet. Kommentar: Frank Bräutigam