Thüringer Verfassungsschutz darf AfD Prüffall nennen
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Der Chef des Thüringer Verfassungsschutzes hatte die AfD zum Prüffall erklärt. Dagegen klagte die Partei vor dem Thüringer Verfassungsgericht in Weimar. Die Richter wiesen die Klage ab, weil sie nicht zuständig seien.