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Verfassungsgericht stoppt harte Hartz-IV-Sanktionen

[SWR] SWR Aktuell Rheinland-Pfalz

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Hartz-IV-Empfänger müssen künftig keine drastischen Kürzungen ihrer Leistungen mehr befürchten. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, Minderungen um 60 Prozent oder mehr seien mit dem Grundgesetz unvereinbar.

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