Verfassungsgericht stoppt harte Hartz-IV-Sanktionen
[SWR] SWR Aktuell Rheinland-Pfalz
| 2 min
Inhalt in der Mediathek aufrufen >
Hartz-IV-Empfänger müssen künftig keine drastischen Kürzungen ihrer Leistungen mehr befürchten. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, Minderungen um 60 Prozent oder mehr seien mit dem Grundgesetz unvereinbar.